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   BGH, 20.08.1953 - 1 StR 261/53   

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https://dejure.org/1953,836
BGH, 20.08.1953 - 1 StR 261/53 (https://dejure.org/1953,836)
BGH, Entscheidung vom 20.08.1953 - 1 StR 261/53 (https://dejure.org/1953,836)
BGH, Entscheidung vom 20. August 1953 - 1 StR 261/53 (https://dejure.org/1953,836)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 4, 303
  • NJW 1953, 1559
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.02.1952 - 1 StR 631/51

    Befragung geeigneter Auskunftspersonen oder eines besonders ausgewählten

    Auszug aus BGH, 20.08.1953 - 1 StR 261/53
    Der erfahrene Richter wird meist dazu in der Lage sein; in jedem Fall muss sich dann aber aus dem Urteil ergeben, dass er die besonderen Umstände in ihrer Bedeutung erkannt und gewürdigt hat (BGHSt 2, 163 ff; 3, 27 ff).
  • BGH, 24.06.1952 - 1 StR 130/52

    Antrag auf Zuziehung eines Sachverständigen zur Überprüfung der Glaubwürdigkeit

    Auszug aus BGH, 20.08.1953 - 1 StR 261/53
    Der erfahrene Richter wird meist dazu in der Lage sein; in jedem Fall muss sich dann aber aus dem Urteil ergeben, dass er die besonderen Umstände in ihrer Bedeutung erkannt und gewürdigt hat (BGHSt 2, 163 ff; 3, 27 ff).
  • BGH, 10.04.1951 - 1 StR 88/51

    Zulässigkeit einer Einbeziehung des Verhaltens eines Angeklagten während eines

    Auszug aus BGH, 20.08.1953 - 1 StR 261/53
    In der neuen Verhandlung wird das Landgericht die von dem Bundesgerichtshof in dem Urteil vom 10. April 1951 (BGHSt 1, 105) aufgestellten Grundsätze zu beachten haben.
  • BGH, 05.01.1951 - 2 StR 83/50
    Auszug aus BGH, 20.08.1953 - 1 StR 261/53
    Das ist z.B. dann der Fall, wenn durch eine Willensbetätigung in höchst persönliche Rechte mehrerer Personen eingegriffen wird (BGHSt 1, 21 f).
  • RG, 26.04.1934 - 2 D 120/34

    Zum Begriff der unzüchtigen Handlung nach § 183 StGB.

    Auszug aus BGH, 20.08.1953 - 1 StR 261/53
    § 183 StGB schützt aber, im Gegensatz zu den Bestimmungen der §§ 174 und 176 StGB, nicht die Unversehrtheit von Einzelpersonen, sondern das Scham- und Sittlichkeitsgefühl der Allgemeinheit in geschlechtlicher Beziehung (RGSt 68, 193; HRR 1935, 217).
  • BGH, 16.03.1954 - 1 StR 709/53

    Rechtsmittel

    Mit Recht hat das Landgericht nur ein einziges - nicht drei in gleichartiger Tateinheit stehende - Vergehen gegen § 183 StGB für vorliegend erachtet (BGHSt 4, 303) und zwischen den unter sich tateinheitlich zusammentreffenden drei.

    Verbrechen der Unzucht mit Kindern und den Vergehen gegen § 183 StGB Tateinheit angenommen (BGH NJW 1953 S 710 Nr. 16 und BGHSt 4, 303).

  • BGH, 19.01.1965 - 1 StR 537/64

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit nach § 183 StGB - Verurteilung wegen eines

    Mindestens ein Mensch muß Ärgernis genommen haben (RGSt 2, 196, 197; BGHSt 4, 303, 304) [BGH 20.08.1953 - 1 StR 261/53].
  • BGH, 13.01.1959 - 1 StR 535/58

    Rechtsmittel

    Nicht zum Nachteil des Beschwerdeführers gereicht es hingegen, daß das Landgericht als Grundlage für die Bemessung der Wertersatzstrafe den regelmäßigen Verkaufspreis je Liter Weingeist zur Tatzeit statt zur Zeit des Urteils genommen hat (vgl. u.a. BGHSt 4, 13; 4, 305) [BGH 20.08.1953 - 1 StR 261/53]; denn der Verkaufspreis betrug in beiden Zeitpunkten 12) 70 DM.
  • BGH, 02.04.1968 - 5 StR 37/68

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Es genügt jedes Verhalten des Täters, durch das er auf den Willen des Kindes derart einwirkt, daß dieses sich, sei es aus Neugierde, sei es aus irgend einem anderen Grunde, zur Verübung einer unzüchtigen Handlung bereit findet (vgl. BGH NJW 1953, 71016; BGHSt 4, 303).
  • BGH, 30.06.1967 - 4 StR 209/67

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Der in § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB verwendete Begriff des "Verleitens" setzt nicht voraus 9 daß der Täter, der sich in Gegenwart eines Kindes unzüchtig betätigt, das Kind durch positives Handeln und mit direktem Vorsatz dazu veranlaßt, das unzüchtige Geschehen sich anzusehen; vielmehr genügt insoweit, wovon das Landgericht zutreffend ausgeht, bedingter Vorsatz (BGHSt 4, 303).
  • BGH, 15.04.1959 - 2 StR 109/59

    Rechtsmittel

    Soweit die Revision in dem Verhalten des Angeklagten nur eine Vorbereitungshandlung sieht, berücksichtigt sie nicht, daß der Angeklagte mit seinen Bemerkungen bereits begonnen hatte, auf den Willen des Kindes einzuwirken (vgl. BGHSt 6, 302; siehe auch BGHSt 4, 303).
  • BGH, 12.02.1957 - 5 StR 412/56

    Rechtsmittel

    Vorsätzlich verleitet nicht nur, wer darauf abzielt, ein Kind zur Verübung unzüchtiger Handlungen zu veranlassen, sondern auch, wer eine solche Folge seines Tuns als möglich voraussieht und billigend in Kauf nimmt (BGHSt 4, 303 [305]).
  • BGH, 20.09.1956 - 4 StR 245/56

    Rechtsmittel

    Der Tatbestand des § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB erfordert nicht notwendig einen besonderen, auf den erstrebten Erfolg gerichteten Täterwillen (BGHSt 4, 304, 305) [BGH 20.08.1953 - 1 StR 261/53].
  • BGH, 20.10.1955 - 3 StR 300/55

    Rechtsmittel

    Die Urteilsgründe sind dahin zu ergänzen, daß der Angeklagte die Vorschrift des § 176 Nr. 3 StGB in gleichartiger Tateinheit zweimal verletzt hat (BGHSt 1, 21 [BGH 05.01.1951 - 2 StR 83/50]; 4, 304) [BGH 20.08.1953 - 1 StR 261/53].
  • BGH, 10.08.1954 - 2 StR 254/54

    Rechtsmittel

    Damit hat er die ihm zur Last gelegte strafbare Handlung auch nach der inneren Tatseite vollendet (vgl BGHSt 4, 303, 305) [BGH 20.08.1953 - 1 StR 261/53].
  • BGH, 23.02.1954 - 1 StR 635/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.02.1954 - 4 StR 673/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.11.1959 - 2 StR 437/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.09.1956 - 1 StR 272/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.10.1954 - 2 StR 96/54

    Rechtsmittel

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